Rating
Mobiltelefon-Verkäufer in der Pflicht
Swisscom: mittelmässig
Swisscom erreicht 58% der Gesamtbewertung und ist somit im Rating als ‚mittelmässig‘ eingestuft.
Swisscom hat den Fragebogen von HEKS und Fastenaktion ausgefüllt. Die Bewertung basiert zudem auf öffentlich zugänglichen Informationen von der Webseite und den Jahresberichten des Unternehmens.
Sunrise: ungenügend
Sunrise erreicht 29% der Gesamtbewertung und ist somit im Rating als ‚ungenügend‘ eingestuft.
Sunrise hat den Fragebogen von HEKS und Fastenaktion ausgefüllt. Die Bewertung basiert zudem auf öffentlich zugänglichen Informationen von der Webseite und den Jahresberichten des Unternehmens. Zudem fand eine telefonische Rücksprache statt.
Salt: inakzeptabel
Salt erreicht 0% der Gesamtbewertung und ist somit im Rating als ‚inakzeptabel‘ eingestuft.
Salt hat den Fragebogen von HEKS und Fastenaktion nicht ausgefüllt und teilte mit, „als Mobilfunkanbieter nicht in den Herstellungsprozess involviert“ zu sein. Die Bewertung basiert auf öffentlich zugänglichen Informationen von der Webseite. Zudem fanden telefonische Rücksprachen statt.
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Mobilezone: inakzeptabel
Mobilezone
Mobilezone erreicht 0% der Gesamtbewertung und ist somit im Rating als ‚inakzeptabel‘ eingestuft.
Mobilezone hat den Fragebogen von HEKS und Fastenaktion nicht ausgefüllt. Unsere Bewertung basiert auf Informationen entnommen von der Webseite sowie telefonischen Kontakten und Mailverkehr.
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Die Reaktionen der Verkäufer auf das Rating und die Petition
Bereits eine Woche nach Lancierung der «Stopp Benzol»-Kampagne unterscheiden sich die Reaktionen der Mobiltelefonverkäufer stark:
Swisscom
Swisscom hat eine Stellungnahme veröffentlicht, in der sie die Schädlichkeit von Benzol anerkennen und Massnahmen formulieren. Das Unternehmen ist bereit, sich innerhalb brancheneigener Initiativen, insbesondere der GeSI (Global e-Sustainability Initiative) dafür einzusetzen, damit Benzol bei der Herstellung von Elektronikprodukten nicht mehr verwendet wird.
Zudem hat sich Swisscom entscheiden, bei der Überprüfung ihrer Lieferkette konkret nach der Verwendung von Benzol nachzufragen. Damit soll sichergestellt werden, dass Benzol durch weniger gesundheitsgefährdende Produkte ersetzt wird oder – falls es weiterhin verwendet wird – dass die Arbeiterinnen und Arbeiter über die Risiken informiert sind und entsprechende Schutzmassnahmen getroffen werden.
«Das Rating von Brot für Alle und Fastenaktion bestärkt Swisscom im gewählten Ansatz, dass eine konsequente und ausdauernde internationale Zusammenarbeit notwendig ist, um die Nachhaltigkeit in der Lieferkette schrittweise zu verbessern.»
heisst es in ihrer Stellungnahme.
Sunrise
Sunrise reagiert positiv auf die Stopp Benzol Kampagne von High Tech no Rights? Der Telekommunikationsanbieter zeigt Dialogbereitschaft, es hat bereits ein erstes Treffen stattgefunden. Sunrise überlegt sich, Benzol (und andere gesundheitsgefährdende Substanzen) in den Fragekatalog bei Audits zu integrieren. Sunrise führt eigene Befragungen bei Zulieferfirmen durch seit 2014. Diese genügen allerdings unseren Kriterien nicht, da die Audits firmenintern durchgeführt werden und somit nicht als unabhängig betrachtet werden können. Diese Befragungen widerspiegeln nicht den tatsächlichen Alltag der Arbeiterinnen und Arbeiter in den Herstellerfabriken.
Enttäuschend ist bis anhin der Umgang von Salt und Mobilezone auf die Petition. Eine Reaktion ihrerseits blieb bis jetzt aus. Im Rahmen der Kampagne wurden auch M-Budget Mobile und CoopMobile angeschrieben. Erste haben ebenfalls nicht reagiert, CoopMobile gibt die Verantwortung an Salt weiter.
Salt
Mehr als 3’800 Mails sowie der Besuch der Fastenaktion und HEKS am Hauptsitz von Salt in Renens reichten nicht aus, um einen Dialog über den Einsatz von Benzol mit dem Mobiltelefon-Verkäufer einzuleiten. Statt einer Vertretung von Salt kam die Polizei. Siehe dazu das Video der Aktion »
Nicht nur die IT-Herstellerfirmen, sondern auch die Telekommunikationsanbieter und die Händler von Mobiltelefonen stehen in der Pflicht, dass keine Menschen durch den Kontakt mit Benzol oder anderen chemischen Substanzen erkranken oder sterben und dass soziale Mindeststandards in der Produktion gewährleistet und kontrolliert werden.
Dies wird von verschiedenen Texten zu internationalen Standards belegt wie zum Beispiel den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD Guidelines für Multinationale Unternehmen oder den verschiedenen Leitlinien zur Sorgfaltspflicht, welche in den letzten Jahren erarbeitet wurden (wie z. B. Sektor-Leitlinien Konfliktrohstoffe). Hier werden die Verkäufer (Retailer) explizit erwähnt. Dies bedeutet, dass auch Telekommunikationsanbieter und Händler von Elektronikgeräten, welche keine Smartphones herstellen, die Menschenrechtsrisiken ihrer Zulieferer (Apple, Samsung, etc.) kennen und entsprechend handeln müssen.
Download: Informationen über die Sorgfaltspflicht für Händler und Herstellerfirmen »
Was sich ändert, sind die konkreten Massnahmen, welche ein Unternehmen ergreifen kann. Der Verkäufer von IT-Geräten wie zum Beispiel einem Smartphone muss Forderungen an seine Lieferanten stellen. Die Massnahmen hängen davon ab, wie hoch die Gefahr ist, dass Menschenrechte verletzt werden und dem Einfluss der Firmen auf ihre Zulieferer.
Im konkreten Fall von verwendetem Benzol in der Herstellung handelt es sich um eine Situation mit weitreichender Wirkung. Benzol ist hoch krebserregend, führt zu irreversiblen körperlichen Schädigungen bis hin zum Tod der Arbeiterinnen und Arbeiter, die damit in Kontakt kommen. Diese Tatsche ist international anerkannt. Es liegt ein Ausmass mit besonderer Schwere vor. Dies heisst konkret, dass hier eine Situation vorliegt, die in der Sorgfaltspflicht oberste Priorität haben sollte auf der Handlungsebene – sowohl für die IT-Hersteller wie auch für die Verkäufer.